AGB

§1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen der promavis GmbH – nachfolgend promavis genannt – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß letztgültigem Stand. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn promavis ihrer Geltung im Einzelfall nicht widerspricht. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.

§2. Vertragsabschluss
a) Der Vertrag kommt zustande mit: promavis, Im Segenkamp 15, 59510 Lippetal und kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Kunden zustande. Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der vertriebenen Produkte und Dienstleistungen sind freibleibend und unverbindlich.
b) Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung behält sich promavis Änderungen in Konstruktion und Ausführung der Produkte vor, soweit es sich lediglich um handelsübliche Abweichungen handelt. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
c) Enthält die Auftragsbestätigung von promavis Schreib- oder Druckfehler oder liegen der Preisfeststellung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde, sind wir zur Anfechtung berechtigt.

§3. Lieferung
a) In der Auftragsbestätigung wird von uns eine ungefähre Lieferzeit genannt. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus.
b) Die Art des Versands und die Wahl des Transportmittels bleiben uns überlassen. Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte besondere
Versandart gehen zu seinen Lasten.
c) Teillieferungen sind grundsätzlich in zumutbarem Umfang zulässig. Dabei ist jede Teillieferung als selbständiges Geschäft anzusehen.
d) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Auslieferung bestimmte Person
oder Anstalt auf den Kunden über. Nur auf ausdrückliches Verlangen werden auf Kosten des Kunden die Waren gegen Transportschäden
versichert.
e) Die bestätigten Aufträge und Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich unserer Liefermöglichkeiten.
f) Bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind Ansprüche auf Schadenersatz und Rücktritt ausgeschlossen sofern wir dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verschulden haben. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
g) Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht. Sind die bestellten Waren ohne unser Verschulden nicht verfügbar, kann promavis vom Vertrag zurücktreten.
h) Umstände, durch die die Herstellung oder Lieferung der verkauften Ware unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird, wie höhere Gewalt, Streik, Aufstände, behördliche Maßnahmen, Eintreten irgendwelcher unvorhergesehener Ereignisse, die die Zulieferung von Rohstoffen bei der Lieferfirma oder deren Zulieferanten von Rohstoffen bei der Lieferfirma oder deren Zulieferanten betreffen, entbinden uns ganz oder teilweise von der Lieferpflicht, ohne dass hinaus Ansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden können.

§4. Mängelanzeige
a) Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Mängelanzeigen müssen 7 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns vorliegen. Unterlässt der Kunde die Frist- und formgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
b) Beanstandete Ware ist auf unsere Anforderung nach Rücksprache zurückzusenden.
c) Bei begründeten Beanstandungen wird nach unserem Ermessen Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung mangelfreier Ware geleistet. Im Falle einer Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen sofern diese nicht auf von uns zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Auch dann ist aber die Ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln vorliegt.

§5. Preise, Zahlung
a) Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in der gültigen Währung der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Der Kaufpreis ist nach Rechnungsstellung, spätestens zu dem in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung gesondert ausgewiesenem Fälligkeitstag zur Zahlung fällig. Danach werden Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. fällig.
c) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer besonderten in Verzug Setzung bedarf.

§6. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt dann einen Rücktritt vom Vertrag dar. Nach der Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
b) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde bis zu unserem Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst inzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir vom Kunden verlangen, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie dazugehörige Unterlagen zu übergeben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

c) Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Ist der Dritte nicht in der Lage oder nicht dazu verpflichtet, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage bzw. das Verfolgen unserer Ansprüche zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.
d) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so geht das Mit -Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig auf uns zur Sicherung unserer Ansprüche über.

§7. Abtretungsverbot, Aufrechnung
a) Der Kunde ist promavis gegenüber nicht berechtigt, vertragliche Rechte und Ansprüche ohne unserige vorherige Zustimmung an Dritte abzutreten.
b) Der Kunde darf uns nur solche Forderungen gegenüber aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
c) promavis ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

§8. Datenschutz
a) Die Vertragspartner haben über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Seite, die anlässlich dieses Vertrages ihnen bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu bewahren, unabhängig davon, ob die betreffende Angelegenheit als vertraulich gekennzeichnet wurde oder nicht. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages unbegrenzt fort. Diese Verpflichtung gilt auch für die Mitarbeiter und anderen Beauftragten der Parteien.
b) Sämtliche Informationen, Unterlagen und Materialien, die sich auf den Gegenstand dieses Vertrages beziehen und die sie von der jeweils anderen Vertragspartei oder seitens Dritter für diese erhalten haben und die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, haben die Vertragsparteien Dritten gegenüber geheim zu halten und nicht für eigene, außerhalb des Vertragszweckes liegende Ziele zu verwenden.

§9. Haftung
a) promavis haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden die auf zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie. Für Schäden, die nicht von Satz a) erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln vorliegt. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Ebenso ist eine weitergehende Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
b) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die gegen uns aufgrund eines schuldhaften Fehlverhaltens des Kunden geltend gemacht werden.
c) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wir sind ferner nicht haftbar zu machen für Schadensersatz aus Nutzungsausfall, Umsatz- oder Gewinnverlust.
d) Alle Kosten der Rechtsverfolgung von promavis, für die das materielle Recht oder die Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Grundlage bilden, sind bei Zahlungsverzug von Kunden, die im Ausland ihren Sitz haben, von diesen zu tragen.

§10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung der Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung o.ä. Umstände gleich.

§11. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von promavis. Die promavis ist berechtigt, auch am Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
b) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

§12. Salvatorische Klauseln
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst nahekommende Regelung.

Promavis GmbH Februar 2011


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